Videoüberwachung
Informationen zur Videoüberwachung in Stalden
Die Überwachung ist permanent mittels fix montierten Kameras. Aufzeichnungsmaterial von Überwachungseinrichtungen wird nach 96 Stunden vernichtet. Vorbehalten bleibt die Weiterverwendung in einem Strafverfahren. Die Sichtung des Beweismaterials erfolgt durch die Gemeindepolizei (nach dem Vier-Augen-Prinzip). Sämtliche Zugriffe auf gespeicherte Aufnahmen werden protokolliert.
Die Videoüberwachung in Stalden ist im Polizeireglement vom 6. November 2012 verankert, welches am 15. Oktober 2014 vom Staatsrat homologiert wurde. Dieses kann hier aufgerufen werden.