Das Richteramt der Gemeinde ist in jeder Sache zuerst zuständig.
Dies ist der Fall für :
Streitfälle
Eröffnungen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
Erstellung von Erbenscheinen
Der Richter ist nicht zuständig für :
Mietangelegenheiten
Eheangelegenheiten
Arbeitsrecht
Öffentlich rechtliche Angelegenheiten
Kontakt
Sara Cissé
Talstrasse 73
3922 Stalden
Natel 079 296 63 69
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