Das Richteramt der Gemeinde ist in jeder Sache zuerst zuständig.
Dies ist der Fall für :
- Streitfälle
- Eröffnungen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
- Erstellung von Erbenscheinen
Der Richter ist nicht zuständig für :
- Mietangelegenheiten
- Eheangelegenheiten
- Arbeitsrecht
- Öffentlich rechtliche Angelegenheiten
Kontakt
Diana Schnyder
Tichelweg 10
3922 Stalden
Privat 027 952 27 70
Natel 079 715 15 77
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